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   SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08   

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https://dejure.org/2008,8775
SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08 (https://dejure.org/2008,8775)
SG Marburg, Entscheidung vom 05.11.2008 - S 12 KA 519/08 (https://dejure.org/2008,8775)
SG Marburg, Entscheidung vom 05. November 2008 - S 12 KA 519/08 (https://dejure.org/2008,8775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 1 Zahnärzte-ZV, § 24 Abs 2 Zahnärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 Zahnärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 3 Zahnärzte-ZV, § 82 Abs 1 SGB 5
    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten durch Fahrzeit eines MKG-Chirurgen von 45 Minuten zwischen Vertragsarztsitz und Zweigpraxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur Ausübung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit über den Praxissitz hinaus für eine bessere Versorgung der Versicherten; Beeinträchtigung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragszahnarztsitzes durch eine Zweigpraxis unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Genehmigung einer Zweigpraxis in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Versorgung, Fahrzeit von 45 Minuten zwischen Vertragsarztsitz und Zweigpraxis

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum kommt den Zulassungsgremien nicht zu (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - juris Rn. 27 - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1).

    Das BSG hat es abgelehnt, für die Entfernung des Wohnsitzes zum Praxissitz eine schematische Kilometer- bzw. Minutenangabe vorzugeben; als Kriterien hat es bisher die Patientenbezogenheit der Tätigkeit, Notwendigkeit von Hausbesuchen außerhalb des organisierten Notfalldienstes und die Praxisorganisation (Einzelpraxis oder größere Gemeinschaftspraxis) genannt (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - juris Rn. 32 - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1).

    Ob im Einzelfall auch längere Zeiträume unschädlich sein könnten, entziehe sich einer generellen Festlegung (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - juris Rn. 33 - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1).

    Die Zeitspanne, die zwischen der Mitteilung an den Belegarzt in seiner Praxis, er werde im Krankenhaus benötigt, und dessen Eintreffen in der Klinik vergehen dürfe, müsse aus Gründen der Versorgungssicherheit relativ kurz sein (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - juris Rn. 33 - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1).

  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Für Belegärzte stellen die Bundesmantelverträge-Ärzte strengere Anforderungen auf, die das BSG bisher nicht beanstandet hat, da die Vertragsparteien zur Normsetzung befugt seien und darin nur im Vertragsarztrecht ohnehin allgemein geltende Pflichten (§§ 20 Abs. 1, 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 Ärzte-ZV) präzisiert werden würden (vgl. BSG v. 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris Rn. 6).

    Wegen der großen Entfernung zwischen Wohnung und Belegkrankenhaus könne er seinen belegärztlichen Pflichten deshalb nicht in jedem Fall in vollem Umfang nachkommen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98 - juris Rn. 26 f. - MedR 2000, 385; zur Nichtzulassungsbeschwerde s. BSG v. 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris).

  • SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 346/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassung - Residenzpflicht - keine

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Die Kammer hat mit Beschluss vom 23.08.2007 das Verfahren des Praxispartners vom Verfahren des Klägers mit dem Az.: S 12 KA 346/07 ER abgetrennt.

    Die Kammer hat mit weiterem Beschluss vom 27.08.2007, Az.: S 12 KA 346/07 ER dem Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Nach der genannten BSG-Rspr. entzieht sich dies auch einer generellen Festlegung wegen der Heterogenität der Verhältnisse von Vertragsärzten und psychotherapeuten und ist dies arzt- bzw. therapeutengruppenspezifisch sowie ggf. regional zu ermitteln (vgl. BSG v. 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R - juris Rn. 29 - BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Das BSG hat bereits hinsichtlich der Doppelzulassung von MKG-Chirurgen unter Hinweis auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ausgeführt, dass der Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sich auf jede berufliche Betätigung erstreckt, auch auf die Betätigung in einem zweiten Beruf (vgl. BSG v. 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R - juris Rn. 19 - BSGE 85, 145 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Auf Beschwerde des Klägers hat das LSG Hessen mit Beschluss vom 29.11.2007, Az.: L 4 KA 56/07 ER den Beschluss des SG aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger die Tätigkeit an dem strittigen weiteren Ort zu gestatten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - L 6 KA 18/99

    Anerkennung als Belegarzt an einer Klinik hinsichtlich Erreichbarkeit

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    LSG Schleswig-Holstein hat es als ausreichend angesehen, wenn der Vertragsarzt innerhalb einer Zeitdauer bis 30 Minuten die Klinik von seiner Wohnung und seiner Praxis - diese lagen hier 300 m entfernt - unter normalen Umständen erreichen könne (vgl. LSG Schleswig-Holstein v. 23.11.1999 - L 6 KA 18/99 - juris Rn. 18 - MedR 2000, 383).
  • LSG Hessen, 13.11.2007 - L 4 KA 57/07

    Genehmigung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Das LSG Hessen hat mit Beschluss vom 13.11.2007, Az.: L 4 KA 57/07 ER die Beschwerde der Beklagten zurückgewiesen.
  • SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 375/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Die Kammer hat mit Beschluss vom 23.08.2007 das Verfahren des Praxispartners unter dem Az.: S 12 KA 375/07 abgetrennt.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

    Auszug aus SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
    Wegen der großen Entfernung zwischen Wohnung und Belegkrankenhaus könne er seinen belegärztlichen Pflichten deshalb nicht in jedem Fall in vollem Umfang nachkommen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98 - juris Rn. 26 f. - MedR 2000, 385; zur Nichtzulassungsbeschwerde s. BSG v. 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris).
  • SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 374/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Darlegung der

  • SG Dortmund, 07.03.2003 - S 26 KA 15/02

    Rechtmäßigkeit einer Auflage zur Verlegung des Wohnsitzes in dem Bereich des

  • SG Münster, 27.03.2006 - S 2 KA 40/05
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Dem entspricht jedenfalls im Kern die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung, welche eine Verbesserung ("wenigstens") dann als gegeben ansieht, wenn eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführt (SG Marburg, Urteil vom 7.3. 2007 - S 12 KA 701/06- juris RdNr 54, ebenso ua Urteil vom 5.11.2008 - S 12 KA 519/08 - juris RdNr 19; Pawlita aaO, § 95 RdNr 236; ebenso jetzt auch Schallen aaO, 7. Aufl. 2009, § 24 Ärzte-ZV RdNr 88; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, 2008, § 24 Ärzte-ZV RdNr 39).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    Nach LSG Hessen, Beschl. v. 13.11.2007 - L 4 KA 57/07 ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris liegt bei einer Fahrzeit von 45 Minuten zwischen Vertragsarztsitz und Zweigpraxis eines MKG-Chirurgen noch keine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragszahnarztsitzes vor (ebs. SG Marburg, Urt. v. 05.11.2008 - S 12 KA 519/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
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